Amtliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie Bekanntmachungen der Marktgemeinde Wachenroth.

Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch §§192-199 und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) § 12 Bodenrichtwerte

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt teilt mit, dass in der Sitzung (Bodenrichtwertkonferenz) vom 23. Mai 2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 als durchschnittliche Lagewerte für Wohnbau- und Gewerbeflächen und für die Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland und Forstflächen ohne Bestockung) ermittelt wurden.

Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 14 Abs. 3 GutachterausschussV

vom 05.08.2022 bis 05.09.2022

im Rathaus Wachenroth, Zimmer 08, Hauptstr. 23, 96193 Wachenroth öffentlich ausgelegt.

Sie haben das Recht, über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches). Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte sind kostenpflichtig und können nur über die Geschäftsstelle Gutachterachterausschuss, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, bearbeitet werden.

Markt Wachenroth

 

 

Haushaltssatzung

des Marktes Wachenroth

(Landkreis Erlangen – Höchstadt)

für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erläßt der Markt Wachenroth folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 → in den Einnahmen und Ausgaben mit → 5.156.933,00 € 

und

im Vermögenshaushalt

 → in den Einnahmen und Ausgaben mit → 1.292.700,00 € 

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. → Grundsteuer

 

 → a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe → (A) → 450 v.H.

 → b) für die Grundstücke → (B) → 450 v.H.

 

2. → Gewerbesteuer →→ 380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

auf  859.000,00 festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Wachenroth, den 10.05.2022

gez. Gleitsmann

Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Wachenroth, Hauptstraße 23, 96193 Wachernoth während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme bereit.