Herzlich Willkommen

Im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Wachenroth begrüße ich Sie recht herzlich in unserer schönen Gemeinde Wachenroth.

Um Ihnen den Start in Ihrem neuen Zuhause zu erleichtern, haben wir hier einige Informationen zusammengestellt. Als weitere Informationsquelle erhalten Sie das Amts- und Mitteilungsblatt vierzehntägig kostenlos in Ihrem Briefkasten.

Ihr Erster Bürgermeister
Reiner Braun

Wohnsitz an- /ummelden

Das Wichtigste

  • Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Wachenroth ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
  • Bitte kommen Sie hierzu persönlich in das Rathaus. Personen ab 16 Jahren müssen zwingend persönlich erscheinen, auch wenn diese sich gemeinsam mit ihren Eltern an- oder ummelden.
  • Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigten. Bitte wenden Sie sich hierzu vorab direkt an das Einwohnermeldeamt.
  • An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Wachenroth anmelden.

Benötigte Unterlagen

  • Sämtliche gültige Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen (z.B. Personalausweise, Reisepässe).
  • Für Kinder, die noch keinen eigenen Identitätsnachweis besitzen, ist zur Anmeldung die Geburtsurkunde vorzulegen.
  • Vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung.

 

Wohnsitz abmelden

Das Wichtigste

  • Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Die Abmeldung für Wachenroth erfolgt automatisch, wenn Sie sich in einer anderen Stadt / Gemeinde anmelden.
  • Nur wenn Sie ins Ausland gehen oder eine Nebenwohnung (Zweitwohnung) ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Sämtliche Nebenwohnsitze müssen Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden.
  • Bitte kommen Sie für die Abmeldung persönlich in das Rathaus. Personen ab 16 Jahren müssen persönlich erscheinen, auch wenn diese sich gemeinsam mit ihren Eltern abmelden.
  • Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigten. Bitte wenden Sie sich hierzu vorab direkt an das Einwohnermeldeamt.