Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.
Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.
Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.
Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen:
1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehörena. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
9. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.
14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.
15. Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
16. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
Meldung vom 17.03.2020
Amtsbesuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Erlangen-Höchstadt. Der Freistaat Bayern hat am Montagvormittag (16. März) den landesweiten Katastrophenfall ausgerufen, um alle erforderlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu bündeln und zu organisieren. Um das Kunden-Aufkommen in einzelnen Geschäftsbereichen entsprechend der Maßnahmen und Empfehlungen der Bayerischen Staatsregierung besser regulieren zu können, sind bestimmte Amtsbesuche ab Mittwoch, 18. März 2020 nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Führerschein-, Zulassungsstelle und Ausländeramt betroffen
Besonders betroffen sind die Bereiche der Führerschein- und Zulassungsstellen und im Ausländeramt in Erlangen sowie der Zulassungsstelle in Höchstadt. Daher sind Amtsbesuche in diesen Bereichen ab Mittwoch, 18.03.2020 vorerst nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Zulassungs- und Führerscheinstelle Erlangen unter der Hotline 09131 803 2614 oder
Online-Terminvereinbarung (Führerscheinstelle)
Online-Terminvereinbarung (Zulassungsstelle Erlangen)
Zulassungsstelle Höchstadt unter der Hotline 09131 803 2615
Online-Terminvereinbarung (Zulassungsstelle Höchstadt)
Im Bereich des Ausländeramtes sind Anfragen per E-Mail an auslaenderamt@erlangen-hoechstadt.de oder über die jeweiligen persönlichen Ansprechpartner möglich. Diese sind hier zu finden.
Dienstbetrieb eingeschränkt
In allen anderen Geschäftsbereichen des Landratsamtes kann es aufgrund des von der Bayerischen Staatsregierung ausgerufenen Katastrophenfalls zu Verzögerungen und erhöhten Wartezeiten kommen. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bittet Bürgerinnen und Bürger in der momentanen Situation, alle nicht zwingend notwendigen Anliegen zu einem späteren Zeitpunkt zu erledigen.
Alle Wertstoffhöfe in der Stadt Erlangen und im Landkreis bleiben ab Mittwoch, 18.03.2020, vorerst geschlossen.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bittet um Rücksicht in den betroffenen Bereichen und um Verständnis für die notwendige Maßnahme.
Meldung vom 16.03.2020
+++ Aktuelle Lage +++ Veranstaltungen verboten. Bürgerservice in Dienststellen des Landratsamtes eingeschränkt und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (Stand 17.03.2020, 18:00 Uhr).
+++Laut derzeitigem Stand (16.03.2020, 15 Uhr) liegen sieben bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis Erlangen-Höchstadt und zwölf in der Stadt Erlangen vor. Schulen und Kitas bleiben bis einschließlich Ende der Osterferien geschlossen. +++ Amtsbesuche sind im Bereich der Führerschein-/Zulassungsstellen sowie des Ausländeramtes ab Mittwoch, 18.03.2020 vorerst nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bittet, die Kontaktmöglichkeiten weitgehend telefonisch oder per E-Mail zu nutzen und die Dienststellen des Landratsamtes nur im unaufschiebbaren Fall persönlich aufzusuchen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.+++
Der Freistaat Bayern hat am Montagvormittag (16. März) den landesweiten Katastrophenfall ausgerufen, um alle erforderlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu bündeln und zu organisieren. Um die Infektion zu verlangsamen, appelliert der Bayerische Ministerpräsident an alle Bürgerinnen und Bürger, soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Maßnahmen gelten vorerst für 14 Tage. Bitte beachten Sie besonders folgende Hinweise und Regelungen:
Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie (Allgemeinverfügung vom 16.03.2020):
- Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt (außer im unmittelbaren privaten Umfeld)
- Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben bis Ende der Osterferien (19.04.2020) geschlossen
- Freizeiteinrichtungen werden ab Dienstag, 17.03.2020, geschlossen (u.a. Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Theater, Vereinsräume, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Tanzschulen, Tierparks, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser)
- Gastronomiebetrieb ist ab Mittwoch, 18.03.2020, eingeschränkt: Speiselokale und Betriebskantinen bleiben von 6 bis 15 Uhr geöffnet In den Lokalen muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen eingehalten werden. Es dürfen maximal 30 Personen in einer Lokalität sein. Nach 15 Uhr ist eine Versorgung nur noch zum Mitnehmen, per Lieferservice oder Drive-In möglich.
- Alle Ladengeschäfte des Einzelhandels bleiben geschlossen. Ausgenommen sind Geschäfte, die für die alltägliche Versorgung der Bevölkerung notwendig sind: Alle Geschäfte im Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Post, Tierbedarf, Tankstellen, KfZ-Werkstätten, Reinigungen und der Onlinehandel.
Wichtige Hinweise
- Informationen zu Schulschließungen und Betreuungseinrichtungen gibt es beim Bayerischen Kultusministeriums. Die Maßnahme umfasst auch ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Weitere Informationen sind beim Bayerischen Sozialministerium verfügbar.
- Bitte beachten Sie die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom Mittwoch, 11. März 2020:
Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gilt für Veranstaltungen über 1.000 Personen ein bayernweites Verbot. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Bayerische Staatsregierung am heutigen Mittwoch, 11. März, erlassen. Die Vorgabe gilt zunächst bis einschließlich Sonntag, 19. April. Die Vorgabe gilt zunächst bis einschließlich Sonntag, 19. April.
Veranstaltungen bis Ostern eingeschränkt
Die Vorgabe gilt zunächst bis einschließlich Sonntag, 19. April. Darüber hinaus hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt heute, am 16.03.2020, per Allgemeinverfügung (mit Wirkung zum 17.03.2020) beschlossen, auch für Veranstaltungen mit 100 bis 1.000 Teilnehmenden zunächst bis 19.04.2020 ein sogenanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt auszusprechen. Das heißt, Veranstaltungen dieser Größenordnung sind generell nicht erlaubt. Veranstalter können allerdings beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dann nimmt das Staatliche Gesundheitsamt am Landratsamt Erlangen-Höchstadt eine Risikobewertung vor. Anhand der Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird dann geprüft, ob die Veranstaltung doch zugelassen werden kann. Weitere Informationen gibt es hier.
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind dort tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.
Wir bitten nach wie vor, das umfangreiche Informationsmaterial des Robert-Koch-Institutes zu beachten.
Wer glaubt, sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben und erkrankt ist, wendet sich bitte zunächst telefonisch an seinen Hausarzt oder die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) unter der Telefonnummer: 116 117.
Für fachliche Fragen hat das Gesundheitsamt der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt ein Informationstelefon eingerichtet. Dieses ist zusätzlich zu den Geschäftszeiten des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 09131 803 2680 (Mo-Do: 8:30-16 Uhr, Fr: 8:30-12 Uhr) erreichbar. Diese dient ausschließlich Bürgerinnen und Bürgern aus Stadt und Landkreis