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Ländliche Entwicklung in Dorf und Flur

Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken ordnete mit Beschluss vom 20.07.2009 das Verfahren "Wachenroth 2" an.

Eine Ausfertigung des Flurbereinigungsbeschlusses sowei die Gebietskarte mit Anlagen liegen ab dem 17.08.2009 auf die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus des Marktes Wachenroth aus (siehe auch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 41).

Der Beschluss und die Gebietskarte können zudem innerhalb der nächsten drei Monate auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken unter dem Link "Service/Anordnung" eingesehen werden.

Neben der Förderung von öffentlichen Maßnahmen können nach dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm unter bestimmten Voraussetzungen auch private Baumaßnahmen an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, sowie die Gestaltung von Hofräumen und Vorbereichen gefördert werden.

Die Beratung hierzu und die Abwicklung der Förderanträge erfolgt durch die "Förderstelle Dorferneuerung" des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Postfach 6 19, 91511 Ansbach, Tel. 0981/591-455. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Über die Fördermöglichkeiten informiert ein Faltblatt, das beim Markt Wachenroth ausliegt oder beim Amt für Ländliche Entwicklung angefordert bzw. heruntergeladen werden kann.


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